Der Markt verändert sich, die Anforderungen entwickeln sich stetig weiter. Und damit Schritt zu halten ist unerlässlich, vor allem auf digitalem Gebiet, wo sich Veränderungen in Echtzeit vollziehen.
Immer häufiger wird zum Beispiel von Firmen verlangt, offizielle Ausschreibungsunterlagen (auf nationaler oder internationaler Ebene) über ein Portal in elektronischem Format einzureichen – speziell bei großen Ausschreibungen, nicht zuletzt auch von Seiten der öffentlichen Verwaltung, ist dies oft der Fall. Und immer mehr Organisationen verlangen bei Bewerbungen im Ausland eine beglaubigte Übersetzung mit digitaler Signatur, durch die ein Text bekanntlich die gleiche Gültigkeit erlangen kann wie ein eigenhändig unterschriebenes Dokument.
Müßig zu erwähnen, dass die elektronische Unterschrift erheblich zur Beschleunigung der Verfahren beigetragen hat, da es nun möglich ist, rechtsverbindliche Unterlagen, Anträge und Erklärungen über das Internet auszutauschen.
BBLTRANSLATION unter der Federführung von Barbara Beatrice Lavitola ist stets darauf bedacht, neue Herausforderungen aufzugreifen und den sich ändernden Anforderungen des Marktes mit fortgeschrittenen Lösungen zu begegnen. Als erste spanische Übersetzungsagentur bietet BBL nun beglaubigte Übersetzungen mit fortgeschrittener elektronischer Signatur PKCS#7/ CAdES an.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur kann zur Unterzeichnung der meisten Urkunden und Verträge verwendet werden. Aus rechtlicher Sicht hat ein Dokument, das mit fortgeschrittener elektronischer Signatur versehen ist, die gleiche Beweiskraft wie eine privatschriftliche Urkunde und erfüllt darüber hinaus das Schriftformerfordernis, wo das Gesetz dies verlangt.
Mit anderen Worten, das Verfahren bedeutet für den Empfänger einen konkreten Fortschritt und sichert ihm einen weit umfangreicheren Schutz als eine herkömmliche beglaubigte Übersetzung, denn er kann überprüfen, ob:
[order style=“border-list“ ][orderitem link=““]das Dokument nach seiner Signierung geändert wurde[/orderitem][orderitem link=““]das Zertifikat des Signierenden von einem Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA), der im entsprechenden öffentlichen Verzeichnis eingetragen ist, garantiert wird[/orderitem][orderitem link=““]das Zertifikat des Signierenden abgelaufen ist[/orderitem][orderitem link=““]das Zertifikat des Signierenden aufgehoben oder widerrufen wurde[/orderitem][/order]
Der Beginn einer lebhaften Debatte über digital beglaubigte Übersetzungen dürfte nicht lange auf sich warten lassen.
BBLTRANSLATION wird derweil nicht untätig bleiben, sondern weiterhin mit großem Elan und Tempo daran arbeiten, das Spektrum der vom Unternehmen angebotenen Lösungen auf dem Gebiet des Übersetzens und Dolmetschens zu erweitern.
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